Dienstag, 26. Mai 2009

Das BKA lügt (weiter)

Hier nur mal die erste Seite aus der Stellungnahme des BKA (pdf) im Rahmen der geplanten Anhörung im Bundestag zur Änderung am Telemediengesetz, Satz für Satz auseinandergenommen:

"Das Internet als Tatmittel spielt bei der Verbreitung von Kinderpornografie die zentrale Rolle weltweit. Nach den Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes bilden derzeit einerseits (nichtkommerzielle) Tauschbörsen und andererseits kommerzielle kinderpornografische Webseiten quantitative Schwerpunkte bei der Verbreitung von Kinderpornografie."
Viele Anzeichen sprechen dafür, dass Webseiten bei der Verbreitung von Kinderpornografie nur eine kleine (und keine kommerzielle) Rolle spielen. Tauschbörsen wiederum können von den geplanten Filtermaßnahmen nicht erfasst werden. (Quelle, Quelle)

"Mit kommerziellen Webseiten werden Millionengewinne erzielt. Die Kosten für einen Zugang belaufen sich auf etwa 80 - 100 US-Dollar monatlich. 100.000 Zugriffe auf inkriminierte Dateien binnen Tagesfrist konnten bereits im Einzelfall festgestellt werden, was ein Hinweis auf potenzielle Gewinnmöglichkeiten ist."
Dies ist eine an den Haaren herbeigezogene 'Hochrechnung'. Zunächst sind die Zahlen irreführend: Wie viele der 'Zugriffe' sind durch Suchmaschinen generiert? Wie viele durch automatisierte Verfahren in Browsern (Link Prefetching etc.) entstanden? Zudem hat die Zahl der Zugriffe nur begrenzte Aussagekraft, viel entscheidender wäre die Zahl der unique visitors. (Quelle, Quelle)

"Gerade die Verbreitung von Kinderpornografie über kommerzielle kinderpornografische Webseiten gibt seit mehreren Jahren zunehmend Anlass zur Sorge: Kunden dieser Seiten wird der Zugriff auf tausende Darstellungen des teils schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gewährt und es gibt Anhaltspunkte dafür, dass Kinder zum Teil gezielt für die Erstellung des vermarkteten Bild- und Videomaterials missbraucht werden."
Im Gegenteil: Der mit Abstand größte Teil der Missbrauchsfälle findet im privaten Umfeld statt. Anzeichen für eine 'Produktion' kinderpornografischen Materials aus kommerziellem Interesse, wie z.B. wiederkehrende Darsteller, Opfer und Kulissen, professionellere Videoqualität finden sich nicht. (Quelle, Quelle)

"Kinderpornografie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch, also schwerer „realer“ Straftaten gegen Kinder. Der sexuelle Missbrauch ist die schwerste Form der Kindesmisshandlung durch das Erleiden physischer und psychischer Gewalt mit in der Regel lebenslang bleibenden Schädigungen. Durch die Dokumentation und Veröffentlichung der Taten im Internet werden die Opfer zusätzlich traumatisiert und dauerhaft in der Öffentlichkeit stigmatisiert."
Wow, das ist wahr. Immerhin hier hat das BKA recht. Nur eines verschweigen sie: Die Missbrauchsopfer, zumindest einige, fühlen sich erneut ausgenutzt angesichts einer Kampagne, die sie für die Erfüllung solch unwirksamer und falscher Maßnahmen heranzieht. (Quelle)

"Das Entfernen von einmal über das Internet verbreiteter kinderpornografischer Bild und Videodateien ist nicht möglich."
Hm, wie meinen die das denn? Einerseits stimmt das natürlich. Andererseits stehen so gut wie alle(!) Server mit kinderpornografischem Material in Ländern, in denen die Strafverfolgung möglich ist und damit auch die Abschaltung der Server. Aus dem WWW kann man das Mistzeug also sehr wohl entfernen, aus Tauschbörsen zugegebenermaßen nicht. Aber wie war das? Ach ja, die geplanten Maßnahmen treffen nur das WWW. (Quelle)

"Die massenweise Verbreitung im Internet generiert zudem die Nachfrage nach neuem Foto- und Videomaterial und fördert so zumindest mittelbar die Begehung weiterer Missbrauchstaten."
Da habe ich ja nur so drauf gewartet. Die 'Anfixthese'. Oh - mein - Gott. Ich kann es mir so richtig vorstellen: Die dreifache Mutter surft auf der Suche nach einem tollen Kochrezept für ihren erwachsenen Sohn, der sie mit ihrem Enkel heute besuchen will im Internet. Nichts ahnend klickt sie auf einen harmlos ausschauenden Link und sieht plötzlich ein Bild von der Vergewaltigung eines Kindes. Sie ist schockiert, aber auch ein wenig erregt, und als der Enkel kommt....lassen wir das.

Muss ich hier wirklich noch eine Quelle angeben? Die 'Anfix-These' ist absurd! An der Stelle höre ich auf, die BKA-Stellungnahme weiter durchzugehen.

Zur Erinnerung: Diese Behörde wird dafür zuständig sein, die Sperrlisten zu erstellen, zu verwalten und zu pflegen. Diese Behörde wird auch dafür zuständig sein, Beschwerden über die Liste entgegenzunehmen. Kein Richter, Journalist, Bundestagsbeauftragter oder Bürger darf die Arbeit dieser Behörde kontrollieren. Ah, doch, eine Ausnahme: Der Rechtsweg bleibt unbenommen.

Oh, und bevor jemand sagt: Aber das BKA ist doch die Polizei, dein Freund und Helfer, die lügen doch bestimmt nicht. Doch, die lügen!

Donnerstag, 21. Mai 2009

Zapp macht's richtig

Endlich mal so richtig kritisch: Zapp hat einen super Beitrag zum Thema Websperren gesendet, den man hier anschauen kann. Ich kann nur raten: Schaut ihn Euch an, da werden die meisten der Argumente genannt. Damit kriegen wir vielleicht auch noch mehr nicht-ITler überzeugt!

Montag, 18. Mai 2009

Klarstellung II

Ein Zwischenerfolg ist zu vermelden: Hier steht inzwischen meine Klarstellung zu Dr. Eisels Tatsachenbehauptung.

Ein Hoch auf abgeordnetenwatch.de!

Sonntag, 17. Mai 2009

Heute nur kurz: 7%

Gestern abend war ich deprimiert.

Das hier war da sehr aufbauend! Es ist lang, es enthält wenig Infos, aber es macht Mut!

Danke, mjuenemann!

Samstag, 16. Mai 2009

Kinderschutzbund vs. Kinderschutz

Der Deutsche Kinderschutzbund will zusammen mit anderen Organisationen (deren Integrität durchaus genauere Betrachtung verdient) eine Stellungnahme abgeben, die die Forderung nach Internetsperren unterstreicht sowie schärfere Sperren fordert.

Damit schützen die Kinderschützer aktiv die Verbreitung von Kinderpornographie. Denn jede Sperrung einer Seite ist für deren Betreiber eine Warnung: "Achtung, das BKA ist auf Dich aufmerksam geworden! Vernichte alle Beweise und wechsle den Server!"

Gleichzeitig ist die Liste, sobald sie an die Öffentlichkeit kommt, eine willkommene Liste "interessanter" Seiten für Pädophile sowie unsere ebenso schutzbedürftige wie neugierige Jugend: "Schau mal auf DIE Seite da!!!"

Nebenbei - also nicht den Kinderschutz betreffend - spielen die Sperren denjenigen in die Hände, die an der Möglichkeit, bestimmte Seiten im Internet zu sperren, auch ein Interesse haben: Uhrheberrechteschützer wie z.B. den Videotheken-Verband IVD. Womit wir wieder bei den anderen Organisationen wären, die auch eine Betrachtung verdienen: Der IVD will die Erklärung nämlich mit abgeben. Welch Wunder.

Freitag, 15. Mai 2009

Klarstellung

Ich hatte am Montag, den 11.05.2009, einen Termin mit Herrn Dr. Stephan Eisel, CDU. Dieser Termin war per Email am 04.05.2009 vom Büro von Herrn Dr. Eisel angeboten und am 05.05.2009 von mir angenommen worden.

Abends vor dem Termin ist meine Tochter erkrankt. Ich habe gehofft, trotzdem zur Bürgersprechtstunde gehen zu können, was leider nicht möglich war.

Ich habe diese Absage per Email übermittelt, sobald klar war, dass ich den Termin nicht wahrnehmen konnte, da ich mich um meine Tochter kümmern musste. Telefonisch war zu diesem Zeitpunkt (Montag Mittag) leider niemand in dem Büro zu erreichen.

In der Mail meiner Absage habe ich sofort den Wunsch nach einem neuen Termin geäußert.

Am 13.05.2009 habe ich in einer weiteren Mail um einen neuen Termin gebeten. Eine Mitarbeiterin von Herrn Dr. Eisel hat am selben Tag geantwortet, dass die nächste Bürgersprechstunde erst im Juni stattfindet und sie mir den Termin nennt, sobald er feststeht.

Am selben Tag, dem 13.05.2009, habe ich auf abgeordnetenwatch.de eine Frage gestellt, in der ich Herrn Dr. Eisel um Belege für einige Tatsachenbehauptungen gebeten habe, die er im Rahmen seiner Antworten auf der Plattform geäußert hat.

In seiner Antwort vom 15.05.2009 schreibt Herr Dr. Eisel:
"[..]nachdem Sie sich zunächst in meiner Bürgersprechstunde angemeldet haben und dann ohne Erklärung fern geblieben sind, scheinen Sie ja an einem sachlichen Austausch von Argumenten nicht interessiert zu sein.[..]"

Offenbar funktioniert die Kommunikation zwischen den Personen, die Herrn Dr. Eisels Emails lesen, und Herrn Dr. Eisel nicht optimal. Leider steht auf abgeordnetenwatch.de jetzt unwidersprochen die Aussage, ich sei "ohne Erklärung fern geblieben", weil eine Antwort auf die Antwort der Politiker vom Portal nicht zugelassen sind.

:-(

Donnerstag, 14. Mai 2009

Erfahrungsbericht Politikerbesuche

Da mich einige Leute gebeten hatten, von meine leider nicht zustande gekommenen Treffen mit Dr. Eisel, CDU, zu berichten, um einen Eindruck vom Ablauf eines solchen Gesprächs zu bekommen: Hier der Link auf einen Erfahrungsbericht von Hanno aus seinem Blog.

Mittwoch, 13. Mai 2009

Leserbrief: Frühwarnsystem für Pädophile

In den Medien, leider nicht im General Anzeiger Bonn, wird in den letzten Tagen und Wochen viel über die geplanten Websperren diskutiert, die dem Zweck dienen sollen, den Zugang zu Kinderpornographie im Internet zu erschweren. Abgesehen davon, dass sie diesen Zweck kaum bis nicht erreichen argumentieren viele dafür, dass eben in dieser Hinsicht jeder, auch ein fast wirkungsloser, Schritt in die richtige Richtung gut ist. Das kann nach hinten losgehen:

Wäre ich ein Betreiber einer Seite für Kinderpornographie, ich würde täglich, wenn nicht stündlich, meinen Server über Deutschland aufrufen. Sobald ich auf eine Stop-Seite stosse, vernichte ich sämtliche Beweise und ziehe mit meiner Webseite auf einen neuen Server um. Die geplanten Websperren stellen ein Frühwarnsystem für die Betreiber dieser Seiten dar, das so nicht hinzunehmen ist!

Denn: Entweder man sperrt die Seite, sobald die Polizei von ihrem Inhalt erfährt, also insbesondere, bevor sie zugreifen kann. Dann aber ist der Betreiber im selben Moment gewarnt und kann sich einem Zugriff womöglich entziehen. Oder man sperrt die Seite erst nach einem Zugriff der Polizei. Sollte aber ein Zugriff der Polizei den Inhalt nicht auch automatisch entfernen, sollte ein Zugriff der Polizei nicht zur Folge haben, dass die Server beschlagnahmt werden? Ich denke schon. Dann aber macht eine Sperre auch keinen Sinn mehr.

Montag, 11. Mai 2009

Krankheit und Absage

Wegen der Erkrankung meiner Tochter musste ich nun leider den Termin bei Dr. Stefan Eisel (CDU) absagen. Ich hoffe, zeitnah einen neuen Termin zu bekommen.

Update: Eine neue Bürgersprechstunde gibt es wohl erst im Juni.... :-(

Sonntag, 10. Mai 2009

Killerspiele, Paintball und die Bundeswehr

Wie ich neulich in der Zeitung lesen musste, hat die Regierung als Maßnahme gegen Amokläufe nun Paintball, Gotcha und dergleichen verboten (und das Waffenrecht verschärft, Details zur Art der Verschärfung standen leider nicht im Artikel meiner Zeitung).

[Nachtrag 23:07 Uhr: Es handelt sich natürlich nur um einen Gesetzentwurf, Details lassen sich z.B. hier nachlesen.]

Und dann lese ich eben das hier: Die Rekrutierungsmaßnahmen der Bundeswehr richten sich gezielt und bewusst auf Jugendliche und Kinder. Irgendwo ist das doch schizophren, oder? Einerseits werden sogenannte Killerspiele als gewaltverherrlichend und hemmschwellensenkend verschrien und vergleichsweise harmlose Freizeitbeschäftigungen wie Paintball verboten, andererseits tastet man etabliertere Sportarten wie Sportschießen oder auch das Jagen nicht an und rekrutiert gezielt Kinder und Jugendliche in die Bundeswehr.

Der Umgang mit unwirksamem, harmlosen Gerätschaften wird eingeschränkt, der Umgang mit tödlichem und harmvollen Gerät wird gefördert. Verkehrte Welt.

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Blogger meldet eine geplante Downtime am Montag um 10 Uhr für einige Minuten. :-)

Freitag, 8. Mai 2009

Kurzzusammenfassung

Das Handelsblatt hat hier darüber berichtet, wie erfolgreich die ePetition (weiterzeichnen!!!) gegen Websperren bisher war. Darin befindet sich auch eine kurze, knappe Zusammenfassung der Kritik daran, wunderbar als erster Einstiegspunkt und um in einem Absatz die wichtigsten Mäkel an dem Gesetz zu nennen. Eventuell mache ich am Montag mit genau diesem Absatz den Anfang in meinem Gespräch mit Herrn Dr. Eisel.

Donnerstag, 7. Mai 2009

Kritikpunkte an dem geplanten Gesetz

Websperren gegen Kinderpornografie?

1. Mangelnde Prüfung

Warum ist weder ein Richtervorbehalt noch eine nachträgliche Prüfung vorgesehen? Auf Grund der Natur der Liste steht eine Veröffentlichung derselben zur Prüfung durch Journalisten, Verbraucherschützer und die Öffentlichkeit steht natürlich außer Frage. Gerade deshalb muss eine richterliche Prüfung erfolgen.

2. Dringlichkeit I

Ministerin von der Leyen begründet die Dringlichkeit der Maßnahmen mit dem hohen Zuwachs der Fallzahlen in der BKA-Statistik der Jahre 2006 und 2007. Dieser Zuwachs (111%, von 2.936 auf 6.206 Fälle) bezieht sich aber auf eingeleitete Ermittlungsverfahren, nicht auf Verurteilungen. In diese Steigerung floss zumindest teilweise die Operation Himmel mit ein, die alleine als bislang größte Ermittlungsaktion 12.000 Verfahren wegen Zugriffen auf Inhalte eines Servers eröffnet. Die Steigerung in der Statistik ist also vermutlich dem außergewöhnlichen und einmaligen Fahndungserfolg des BKA in dieser Operation zuzuschreiben. Ein tatsächlicher Anstieg des stattfindenden Handels mit kinderpornographischem Material ist aus den Zahlen jedenfalls ohne weiteres nicht herzuleiten. Zu beachten insbesondere: bisher sind mindestens 50% der schon bearbeiteten Verfahren eingestellt worden.

3. Dringlichkeit II bzw. Wirkung

Ministerin von der Leyen will „die Anbieter empfindlich [treffen], weil weniger Geld eingeht.“ Nach Recherchen der c't berichtet ein spezialisierter Ermittler des LKA Niedersachsens, ein Anwalt, der oft Angeklagte des Besitzes von Kinderpornografie vertreten hat, sowie eine Jugendschützerin und Medienwissenschaftlerin sagen, dass der kommerzielle Handel mit Kinderpornografie nicht im Internet stattfindet.

4. Technik

Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten, die Websperren technisch umzusetzen:

Eine Sperrung über die DNS-Server, wie bisher diskutiert, ist trivial zu umgehen. Auch ist es nicht einfach, sie korrekt zu setzen, um einerseits jeden Zugriff auf die angebotenen Inhalte zu verhindern und andererseits keine Seiten, die gar nichts mit Kinderpornografie zu tun haben, zu blockieren.

Eine Sperrung der IP-Adresse ist dagegen zwar deutlich schwerer zu umgehen, hat aber noch mehr als die DNS-Sperre das Problem, dass fast unweigerlich auch „saubere“ Seiten gesperrt werden, da sogenanntes „Shared Webhosting“ heutzutage bei nahezu allen Providern Standard ist. Dazu kommt, dass es nicht schwer ist, die IP-Adresse z.B. mit Diensten wie dynDNS o.ä. regelmäßig zu wechseln und so dem BKA immer einen Schritt voraus zu sein.

Die dritte Möglichkeit, die Inhalte zu filtern, ist technisch äußerst schwer umsetzbar. Der Aufwand, um dies konsequent und ohne Leistungseinbußen umzusetzen, wäre unangemessen hoch. Hinzu kommt, dass auch ein solcher Filter mit relativ einfachen Mitteln (z.B. Tunnel wie VPN, Anonymisierungsdienste wie tor, etc.) von Privatanwendern ausgehebelt werden kann.

5. Erfolg anderer Länder mit Websperren I

Frau von der Leyen behauptet, Websperren z.B. in den skandinavischen Ländern seien sehr erfolgreich. Als Beispiel führt sie auf, dass in Schweden täglich durchschnittlich 50.000 Klicks blockiert werden. Leider wird nicht erfasst, welcher Art diese Klicks sind. Somit ist nicht klar, welcher Art die blockierten Aufrufe sind.

Der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, fiel jüngst der Bundesregierung in den Rücken. Er äußerte massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der dort installierten Webseiten-Sperren: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, erklärte er gegenüber dem Focus.

6. Erfolg anderer Länder mit Websperren II

Aus vielen Ländern, in denen Sperrlisten installiert und aktiv sind, sind in den letzten Monaten die Listen aufgetaucht, wenn auch keine aktuellen Listen. Dabei kann man einige interessante Beobachtungen machen:

  • Sowohl auf der dänischen als auch auf der finnischen Sperrliste fanden sich mehrheitlich Adressen, die nach dem jeweils gängigen Strafrecht nicht als Kinderpornografie einzuordnen sind.

  • Die z.B. auf der finnischen Sperrliste aufgelisteten Seiten sind zum großen Teil in westlichen, für Fahnder zugänglichen Ländern wie den USA und Europa gehostet. Die Seiten trotzdem zu sperren, grenzt an eine Straftat durch Unterlassung.

  • Insbesondere haben andere Länder mit Websperren die Erfahrung gemacht, dass Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten nach einer Sperrung eben trotz der oben genannten Zugänglichkeit nicht gesperrt werden. Dies hat die Kinderschutzorganisation Carechild eindrucksvoll deutlich gemacht. Das Ergebnis einer Stichprobe: Nach einer email an 20 auf der (1 Jahr alten) dänischen Sperrliste gelisteten Webseiten waren nach drei Stunden (!) 16 Webseiten offline, nach einem Tag waren 16 Webseiten abgeschaltet. Bei drei Webseiten machten die Betreiber geltend, keine illegalen Inhalte zu veröffentlichen. Dieses Beispiel zeigt, dass Websperren dafür sorgen können, dass die Webseiten ausgeblendet, aber nicht abgeschaltet werden. Damit sind Websperren für die Betreiber von kinderpornographischen Webseiten förderlich, da sie kostenlose Werbung und Schutz vor Strafverfolgung darstellen könnten.

7. Schutz von Hacker- oder Verwechslungsopfer

Was sollen die Betreiber von (ausländischen) Webseiten machen, die auf der Sperrliste landen, wenn sie sich nichts vorzuwerfen haben? Da keine Information an die Betreiber einer Seite geplant sind, können Sie weder aktiv werden, um die möglicherweise unter geschobenen Inhalte zu entfernen oder das Missverständnis durch Altersnachweise oder ähnlichem auszuräumen. Wie soll eigentlich der Betreiber einer ausländischen Webseite überhaupt erfahren, dass ihm die Veröffentlichung von Kinderpornografie vorgeworfen wird und damit unter Umständen deutsche Kunden komplett ausgeschlossen werden?

Die Kontaktmöglichkeit mit dem BKA, die auf der Stopp-Seite angegeben ist, ist in dieser Hinsicht absurd zu nennen: Zum einen bekommen beispielsweise ausländische Betreiber ja gar nicht mit, dass ihre Seite gesperrt worden ist. Und der Besucher einer unter Verdacht geratenen Seite hat ja kaum einen Grund, beim BKA Beschwerde zu führen.

Hinzu kommt, dass das BKA; also die Behörde, die auch den Anfangsverdacht und das Vorurteil über die Webseite gefällt hat, dann auch über mögliche Einwände und Beschwerden zu entscheiden hat. Das sorgt für einen Rollenkonflikt: Wenn das BKA den Fehler zu gibt, steht es schlecht da, weil es einen Fehler gemacht hat. Andererseits muss es natürlich eine solche Verwechslung zugeben.

Es ist daher unumgänglich, eine zumindest zeitnahe nachträgliche Prüfung durch einen Richter fest einzubauen.

8. Alles tun gegen Kinderpornografie

Die Bundesregierung und der Bundestag müssen natürlich alles gegen Kinderpornografie tun. Das zu signalisieren ist sicherlich einer der Gründe für das geplante Gesetz. Das Signal, das das Gesetz in dieser Form aber ausstrahlt, ist eher: „Wir starten einen dilettantischen Versuch, das Problem zu verdecken, tun aber nichts dagegen.“

9. Anfixerei

Ministerin von der Leyen will mit den Websperren unter anderem verhindern, dass Internetnutzer, die zufällig auf Kinderpornografie stoßen, nicht „angefixt“ werden. Das würde aber voraussetzen, dass Kinderpornografie süchtig machen würde. Eine solche These halte ich vergleichbar mit der inzwischen glücklicherweise überwundenen These, dass homosexuelle Pornographie Kinder und Jugendliche zu Homosexuellen machen würde. Zudem sind mir keine Quellen bekannt, die belegen, wie einfach oder schwer es ist, zufällig auf Kinderpornografie zu stoßen. Ich weiß aus Diskussionsforen von einem konkreten Fall, in dem zufällig ein(!) kinderpornographisches Bild entdeckt wurde. Ich weiß von zahlreichen Personen, die testweise bei der (absichtlichen) Suche nach Kinderpornografie nicht fündig geworden sind.

Tatsache ist doch, dass die früher oder später eben doch bekannt werdende Liste des BKA jemandem, der nach Kinderpornografie sucht eben doch den Zugang extrem erleichtert, da er sich an der dann bekannten Liste bedienen kann.

10. Gegen den Bürgerwillen

Eine großer Mehrheit derjenigen, die sich viel im Internet bewegen, scheint gegen die geplante Initiative zu sein. Entsprechende Petitionen auf der Webseite des Bundestags erreichten da recht eindeutige Stimmenzahlen: Eine Petition gegen Websperren steht aktuell (Donnerstag, 07.05.2009, 08:34) auf etwa 41.150 Stimmen. Die Petition, die sich für Websperren ausspricht steht (nach längerer Laufzeit) bei 112 Stimmen.

Der Bürger will keine Websperren gegen Kinderpornografie!


Diese Liste darf und soll verwendet werden, z.B. um Euren Bundestagsabgeordneten jeder Fraktion anzusprechen und auf Eure Meinung aufmerksam zu machen. Ich freue mich auch über Ergänzungen und Hinweise auf Fehler!

Mittwoch, 6. Mai 2009

Neulich, im Urwald

Die behäbige Elefantendame Ursula v.d.L. würde es nie zu sehen bekommen in ihrer Stampede, dennoch reckte Ameise Michel K. den vor Wut zitternden Mittelfinger stolz in die Höhe...

Ein Kumpel, nachdem ich ihn über die Notwendigkeit, die unten genannte Petition zu unterzeichnen, informiert habe. :-)

Montag, 4. Mai 2009

ePetition gegen Webzensur

Auf der Petitionsseite des deutschen Bundestags ist eine Petition gegen den geplanten Gesetzentwurf bezüglich Websperren gegen Kinderpornografie eröffnet worden, gegen den auch die Opposition sich nun endlich zu wenden scheint.

Der Erfolg der Petition, insbesondere aber die Aufmerksamkeit, die die Petition erzeugen kann, steht und fällt mit der Anzahl der Unterzeichner. Ihr könnt also etwas tun und mit unterzeichnen: Link.